Fahrerlaubnisbehörde (31.2)
Die Fahrerlaubnisbehörde kümmert sich um sämtliche Belange rund um das Thema Fahrerlaubnis.
Es besteht die Möglichkeit, Anträge sowohl postalisch als auch persönlich zu stellen. Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminbuchung erforderlich. Bitte nutzen Sie für die persönliche Antragsstellung unser Online-Terminreservierungssystem:
www.landkreis-schweinfurt.de/fahrerlaubnistermin
Wir weisen Sie darauf hin, dass für viele Antragsarten eine postalische Antragsstellung möglich ist. Die benötigten Formulare und weitere Informationen finden Sie unten in der Rubrik "Service & Information". Bitte achten Sie bei postalischer Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen, da durch etwaige Nachforderungen das Antragsverfahren massiv verzögert wird.
Eine persönliche Antragstellung ist in jedem Fall für die Antragsstellung zur Ausstellung eines Ersatzführerscheines nach Verlust nötig. Dies gilt auch bei der Beantragung einer Sonderberechtigung für Einsatzfahrzeuge ("Feuerwehrführerschein").
Aufgaben im Überblick
- Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Begleitetes Fahren ab 17
- Verlängerungen von Fahrerlaubnissen
- Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Ersatz nach Verlust oder Unbrauchbarkeit, Umtausch
- Internationale Führerscheine
- Umschreiben von Dienstfahrerlaubnissen
- Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
- Punktesystem und Probezeitmaßnahmen
- Eignungsüberpüfungen
- Vollzug des Fahrlehrergesetzes (z. B. für Fahrlehr-, Fahrschul- sowie Zweigstellenerlaubnis)