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Verlängerung von Fahrerlaubnissen

Beantragung der Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnissen

Anträge auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis können samt der notwendigen Unterlagen auch am Bürgerservice des Landratsamtes Schweinfurt abgegeben, in den Briefkasten des Landratsamtes Schweinfurt eingeworfen oder postalisch übersandt werden. Bitten achten Sie hierbei auf die Vollständigkeit der Unterlagen und Angaben auf dem Antragsformular.

Bestimmte Führerscheinklassen (C und D) sind befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Für die Verlängerung ist keine Führerscheinprüfung erforderlich. Die Behörde prüft aber Ihre körperliche Eignung.

Der Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis kann bereits 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, ohne dass hierdurch der folgende Gültigkeitszeitraum beeinträchtigt wird. Beispiel: bei einer bis 01.10.2021 gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C, CE wird am 06.04.2021 die Verlängerung beantragt. Die Fahrerlaubnisse werden dann bis 01.10.2026 verlängert. Wir empfehlen soweit möglich hiervon Gebrauch zu machen, um ggf. eine Nutzung der Fahrerlaubnis ohne Unterbrechung zu erreichen.

Sofern gleichzeitig die Verlängerung der Berechtigung für Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen beantragt wird, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung. Eine Verlängerung ohne Rückdatierung der Laufzeit kann bis zu sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis-Klassen erfolgen. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen.

Verlängerung von Fahrerlaubnissen

Bitte achten Sie bei Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorzulegen. Durch die Nachforderung benötigter Unterlagen kommt es andernfalls zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.

Hinweis zur postalischen Antragsstellung: bei Angabe einer E-Mailadresse auf dem Antrag erfolgt eine automatische Information, sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt. Andernfalls ist eine Information des Antragsstellers leider nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen 

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr)
  • Personalausweis oder Reisepass (bei postalischer Antragsstellung bitte in Kopie beifügen)
  • aktueller Führerschein (bei postalischer Antragsstellung bitte in Kopie beifügen)
  • Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)

Zusätzlich bei Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1, D1E: 

  • Erweitertes behördliches Führungszeugnis der Belegart OE aufgrund von § 30 a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BZRG
  • Ab dem 50. Lebensjahr betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)

Fahrerlaubnisbehörde: 38,80 Euro

Ggf. 5,10 Euro für die Meldebestätigung 

Kosten für ärztliche Zeugnisse bzw. Gutachten

Kosten für Führungszeugnis

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