Fahrerlaubnis auf Probe
Informationen zur Probezeit sowie zu Maßnahmen aufgrund von Auffälligkeiten innerhalb der Probezeit
Die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T werden ohne Probezeit erteilt.
Wird dagegen die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2 oder B erstmalig erworben, unterliegen diese Klassen den Probezeitbestimmungen gemäß § 2a und § 2b StVG. Diese Regelungen gelten auch für Dienstfahrerlaubnisse und ausländische Fahrerlaubnisse.
Beginn der Probezeit
- Datum der Aushändigung des Führerscheins oder des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung
Ende der Probezeit
- Nach Ablauf von 2 Jahren
Verkehrszuwiderhandlungen während der Probezeit
- Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die innerhalb der Probezeit begangen werden und Rechtskraft erlangen, verlängern die Probezeit um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre
- Während der Probezeit bzw. vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein Alkoholverbot
- Wer in dieser Zeit als Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränkes steht, handelt ordnungswidrig (§ 24 c StVG).
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
Anordnung eines Aufbauseminars bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen nach Anlage 12 zur FeV. Dieses Seminar kann bei berechtigten Fahrschulen absolviert werden.
Wird jedoch eine Zuwiderhandlung unter Alkoholeinfluss oder Einfluss von berauschenden Mitteln begangen, ist der Besuch eines besonderen Aufbauseminars notwendig.
Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde innerhalb der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Wenn nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen wurde/n, erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Wird zwei Monate nach einer Probezeitverwarnung innerhalb der Probezeit wiederum eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Kontakt
Kerstin Greß
Iris Becker
Organisationseinheit
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)