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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen und verlängern

Beantragung der erstmaligen Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wenn Sie gewerblich Fahrgäste befördern möchten (z. B. mit Taxi, Mietwagen, PKW im Linien- oder Ausflugsverkehr, gebündelter Bedarfsverkehr) oder gewerblich Krankenwagen fahren wollen, müssen Sie zusätzlich zum normalen Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen und verlängern
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuell im Besitz befindlicher EU/EWR-Kartenführerschein
  • Erweitertes behördliches Führungszeugnis der Belegart OE aufgrund von § 30 a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BZRG
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über die Augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre; durch Augenarzt, Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung)

Bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich 

  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr) 

Bei Taxi/Mietwagen/Gebündeltem Bedarfsverkehr

  • Nachweis der Fachkunde. Hinweis: da der Nachweis derzeit nicht erbracht werden kann, entsprechende Ersterteilungen und Erweiterungen derzeit mit einer auflösenden Bedingung versehen, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.

Bei Krankenkraftwagen 

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe 

Bitte achten Sie bei Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorzulegen. Durch die Nachforderung benötigter Unterlagen kommt es andernfalls zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.

Ersterteilung: 37,50 €
Verlängerung: 32,90 € 

Jeweils ggf. 5,10 € für die Meldebestätigung

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Fahrerlaubnisbehörde Allgemein

Organisationseinheit

Stand: 13.06.2024
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)
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