Führerschein machen und erweitern
Beantragung der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis um weitere Klassen
Anträge auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis können samt der notwendigen Unterlagen auch am Bürgerservice des Landratsamtes Schweinfurt abgegeben, in den Briefkasten des Landratsamtes Schweinfurt eingeworfen oder postalisch übersandt werden. Bitten achten Sie hierbei auf die Vollständigkeit der Unterlagen und Angaben auf dem Antragsformular.
Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, welche zum Führen dieses Fahrzeug berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt beantragen. Sie müssen allerdings den Antrag persönlich stellen, weil zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird. Sollte diese Unterschrift bereits geleistet worden sein, kann der Antrag auch durch Dritte abgegeben werden. Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden. Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.
Bei Antragsstellung für das begleitete Fahren mit 17 (Fahrerlaubnisklassen B und BE) beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise.
Sollte sich im Rahmen des laufenden Antragsverfahrens die Fahrschule ändern, teilen Sie uns dies bitte über dieses Formular mit.
Bitte achten Sie bei Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorzulegen. Durch die Nachforderung benötigter Unterlagen kommt es andernfalls zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.
Für alle Klassen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr)
- Personalausweis oder Reisepass (bei postalischer Antragsstellung bitte in Kopie beifügen)
- Meldebestätigung der Hauptwohnsitzgemeinde (bitte vor Antragsstellung auf dem Antragsformular vornehmen lassen)
- Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines
Für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anl. 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Eignung nach Anl. 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E:
- Betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anl. 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis der Belegart OE aufgrund von § 30 a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BZRG (bitte vor Antragsstellung bei der Gemeinde beantragen; sofern hierfür neben dem ausgefüllten Antragsformular ein schriftliches Anforderungsschreiben benötigt wird, bitten wir um entsprechende Mitteilung)
Gemeinde: 5,10 Euro
Fahrerlaubnisbehörde: 38,80 Euro bzw. 39,60 Euro
Ggf. zusätzliche Kosten für sonstige Unterlagen
Online-Verfahren zur erstmaligen Beantragung einer Fahrerlaubnis.
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Online-Verfahrens entweder ein aktuelles Personalausweisdokument mit Onlinefunktion (blau-grüner Kreis auf der Rückseite rechts) sowie die AusweisApp oder ein ELSTER-Zertifikat notwendig sind.
Online-Verfahren zur Beantragung der Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Online-Verfahrens entweder ein aktuelles Personalausweisdokument mit Onlinefunktion (blau-grüner Kreis auf der Rückseite rechts) sowie die AusweisApp oder ein ELSTER-Zertifikat notwendig sind.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
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Organisationseinheit
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)