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© Anand Anders

Amt für Jugend und Familie (SG 21)

Ziele und Aufgaben des Amtes für Jugend und Familie (Jugendamt) ergeben sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§ 1 Abs. 1) 

Um dieses Recht zu verwirklichen, 

  • fördern wir junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  • beraten und unterstützen wir Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, um Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
  • tragen wir dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen
 

Aufgaben im Überblick

Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich Serviceleistungen und Informationen :

Arbeitsbereiche

Soziale Dienste 1 (21.1)
Soziale Dienste 2 (21.2)
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufsicht über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege (21.3)
Beistandschaft-Beurkundung-Unterhaltsvorschuss (21.4)
Vormundschaft-Pflegschaft (21.5)

Kontakte & Adressen