Karl-Beck-Haus Schullandheim und Jugendbegegnungsstätte
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Der Landkreis Schweinfurt mit der Kommunalen Jugendarbeit und die Mitarbeiterinnen des KARL-BECK-HAUSES begrüßen Sie recht herzlich.
Das Karl-Beck-Haus ist ein Schullandheim und Jugendbegegnungsstätte in Reichmannshausen, welches von Schulklassen, Jugendgruppen und Bildungsträger, betriebliche Ausbildung sowie von Hauptamtlichen in der Jugendarbeit mit Vollverpflegung oder Selbstversorgung bei der Kommunalen Jugendarbeit gebucht werden kann.
Das Schullandheim liegt am Ortsrand von Reichmannshausen. Es bietet mit seiner Multifunktionshalle, dem abwechslungsreich gestalteten Außengelände sowie dem Schwerpunkt Wald und Waldwirtschaft und einem neu angelegten Sinnesparcours, einen erlebnisreichen und abwechslungsreichen Aufenthalt für Schulklassen sowie Kinder- und Jugendgruppen. Auch im Winter kann man eine spannende Woche mit dem "Winter Action" Konzept im Schullandheim erleben.
Lassen Sie sich von unseren Programmangeboten und den attraktiven Freizeitaktivitäten in der Nähe des Schullandheimes inspirieren. Gerne sind wir Ihnen bei der Gestaltung bzw. Ausarbeitung des Aufenthaltes behilflich.
Freie Termine finden Sie in unserm Online-Belegungskalender
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Lage des Hauses
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Anmeldung:
Es erfolgt im ersten Schritt eine Terminreservierung im Belegungskalender. Anschließend erfolgt eine Buchungsanfrage über das dort verlinkte Buchungsformular.
Die Reservierung verfällt, sofern das Buchungsformular nicht binnen 14 Tagen ausgefüllt und an das Amt für Jugend und Familie, Kommunale Jugendarbeit, abgesendet wurde.
Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn sie durch das Amt für Jugend und Familie, Kommunale Jugendarbeit bestätigt wurde.
Folgende Module und (lehrplanbezogene) Angebote können Sie zu Ihrem Aufenthalt buchen:
Kultur und Geschichte, Regionale Landschaft
Entwicklung persönlicher und sozialer (Alltags-)Kompetenzen
Gesundheit, Sport und Bewegung
Fristen bei der Belegung:
Die Ankunftszeit ist unter der Woche ab 10.00 Uhr und für Wochenendgruppen am Freitag ab 17.00 Uhr möglich.
Bitte spätestens eine Woche vor dem gebuchten Termin über das zugesandte Onlineformular die genaue Teilnehmerzahl durchgeben.
Das Anmeldeformular muss innerhalb von 14 Tagen nach Terminreservierung ausgefüllt werden. Andernfalls, wird der Termin wieder für andere Gruppen freigegeben.
Rücktrittsbedingungen: Bei Stornierung des Aufenthaltes innerhalb einer Frist von mehr als 60 Tagen vor dem geplanten Aufenthalt wird eine Gebühr von 25 € fällig. Bei Stornierung innerhalb des 31. bis 60. Tages vor dem geplanten Aufenthalt werden 30 %, bei Stornierung innerhalb von 30 oder weniger Tagen vor dem geplanten Aufenthalt 50 % der Belegungsgebühren (für den gebuchten Aufenthalt) in Rechnung gestellt; Einnahmen aus einer etwaigen Ersatzbelegung für denselben Zeitraum werden auf die Stornierungsgebühren angerechnet. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Erfolgt nach der schriftlichen Anmeldung eine Gebührenerhöhung, so kann der Anmeldende innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung entschädigungs- und gebührenfrei vom Vertrag zurückzutreten. |
Anmeldungen für das darauffolgende Jahr sind für
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Soziale Dienste 2 (21.2)