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© Anand Anders

Straßenverkehrsbehörde (31.1)

Die untere Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für verkehrsregelnden Maßnahmen nach der StVO auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen. Darüber hinaus nimmt sie Aufgaben wahr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dem Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) sowie der Ferienreiseverordnung (FerienreiseV).

 

Aufgaben im Überblick

  • Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
  • Ausnahmegenehmigungen nach der StVO, z. B. für Großraum- und Schwerverkehr sowie vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
  • Erlaubnisse/Genehmigungen
    • nach der StVO, z. B. für Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Rad- und Motorsportveranstaltungen)
    • nach dem GüKG
    • nach dem PBefG (z. B. Konzessionen für Taxi & Mietwagen)
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich Serviceleistungen und Informationen :