Straßenverkehrsbehörde (31.1)
Die untere Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für verkehrsregelnden Maßnahmen nach der StVO auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen. Darüber hinaus nimmt sie Aufgaben wahr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dem Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) sowie der Ferienreiseverordnung (FerienreiseV).
Aufgaben im Überblick
- Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
- Ausnahmegenehmigungen nach der StVO, z. B. für Großraum- und Schwerverkehr sowie vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Erlaubnisse/Genehmigungen
- nach der StVO, z. B. für Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Rad- und Motorsportveranstaltungen)
- nach dem GüKG
- nach dem PBefG (z. B. Konzessionen für Taxi & Mietwagen)