Sicherung von Arbeitsstellen im Verkehrsraum (Baustellen)
Straßenverkehrsrechtliche Informationen rund um die Sicherung von Arbeitsstellen im Verkehrsraum
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen auswirken (gilt auch für an diese Straßen grenzende Fuß- und Radwege), ist ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen, unter Beachtung der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und unter Vorlage eines Nachweises über Fachkenntnisse nach dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS), eines Lageplans und eines Verkehrszeichenplans beim Landratsamt Schweinfurt zu stellen. Aus dem Antrag und den Anlagen muss hervorgehen, wie die Absicherung der Baustelle geplant ist, ferner, ob und wie gesperrte Straßen gesichert und der Umleitungsverkehr gelenkt werden soll.
Eine abschließende Bearbeitung kann nur bei Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen erfolgen.
Durch einen Klick auf den nachstehenden Baustellenantrag gem. § 45 StVO können Sie den Antrag Online versenden, ausdrucken und zur weiteren Verwendung abspeichern.
Online Verfahren zum Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
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Straßenverkehrsbehörde (31.1)