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© Anand Anders

Besondere Aufgaben / Wirtschaftliche Einzelhilfen (20.1)

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Satz 1 SGBXII).

Leistungen der Sozialhilfe dienen der Sicherstellung des laufenden Lebensunterhaltes und der Deckung besonderer Bedarfe (z. B. Hilfe zur Pflege, Hilfen in besonderen Lebenslagen), soweit die dafür erforderlichen Mittel nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufgebracht werden können.

 

Die Informationstelle leitet Besucher an zu die zuständigen Mitarbeiter weiter und nimmt Wohngeldanträge an.

Die Betreuungsstelle hat unterschiedliche Aufgaben, die sich sinngemäß aus dem Betreuungsbehördengesetz und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergeben.

 

 

Aufgaben im Überblick

  • Information- und Wohngeldantragstelle
  • Betreuungsstelle
  • Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
  • Hilfe zur Pflege
  • Bildung und Teilhabe
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge
  • Leistungsgewährung nach dem Beruflichen Reabilitierungsgesetz
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich Serviceleistungen und Informationen :