27.01.2022
Südwestlicher Landkreis: Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser ab 28. Januar - UPDATE: Aufgehoben mit Wirkung zum 17.3.2022
>>> Nachträgliche Ergänzung vom 17.3.2022: Das Gesundheitsamt hat das für den unten genannten Versorgungsbereich bestehende vorsorgliche Abkochgebot für das Trinkwasser mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Besuchen Sie die Internetseite der Rhön-Maintal-Gruppe für weitere Informationen <<<
Betroffen ist das Versorgungsgebiet Werneck, Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Hergolshausen, Theilheim, Eßleben, Waigolshausen und Garstadt des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe