Landkreis Schweinfurt. Seit Anfang März besteht für Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges ihr Land verlassen mussten, die Möglichkeit, im Landkreis Schweinfurt kostenlos alle Busse zu nutzen. Dieses zeitlich begrenzte Angebot sollte geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer helfen, schnell und unkompliziert einen Zufluchtsort zu finden. Mittlerweile sind viele geflüchtete Personen aus der Ukraine teils privat und teils in Notunterkünften untergekommen. Gleichzeitig erhalten sie ab dem 1. Juni Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
Durch den Wechsel ins Sozialgesetzbuch und der zeitgleichen bundesweiten Einführung des 9-Euro-Monatstickets endet zum 31. Mai 2022 das Angebot der kostenlosen Nutzung der Regionalbusse im Landkreis Schweinfurt.
Landrat Florian Töpper bedankte sich bei der Verkehrsgemeinschaft Schweinfurt für die schnelle und unbürokratische Hilfe.
Neue Regelungen ab dem 1. Juni
Ab 1. Juni werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), sondern nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erfolgen. Demnach haben alle ukrainischen Geflüchtete, die über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG verfügen oder eine Fiktionsbescheinigung besitzen und bei denen die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt ist, einen grundsätzlichen SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Anspruch.
Möglichkeiten zur Antragstellung beim Jobcenter Landkreis Schweinfurt:
Online unter:https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/
Auch eine persönliche Antragstellung sowie die persönliche Abgabe der Antragsunterlagen sind möglich. Hier bittet das Jobcenter Landkreis Schweinfurt unbedingt um Terminvereinbarung.
So werden unnötige Wartezeiten vermieden.
Idealerweise vereinbaren Sie den Termin direkt online über www.jobcenter.digital
Über den folgenden QR-Code öffnet sich direkt die Seite zur Terminvereinbarung.
Das Jobcenter ist telefonisch erreichbar unter 09721 547-650 oder per E-Mail an Jobcenter-LK-Schweinfurt@jobcenter-ge.de
Wenn ukrainische Geflüchtete eine ukrainische Altersrente beziehen bzw. die deutsche Altersgrenze für den Renteneintritt mit aktuell 65 Jahren und 10 Monaten bereits erreicht haben, müssen diese sich an den Bereich SGB XII (Sozialhilfe) wenden.
Eine Terminvereinbarung ist möglich unter Telefonnummer 09721/55474 oder per E-Mail an sozialamt@lrasw.de.
Sofern geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer die o .g. Voraussetzungen für den Rechtskreis SGB II bzw. SGB XII nicht erfüllen, wenden Sie sich an den Rechtskreis AsylbLG unter der Telefonnummer 09721/ 6537361 oder per E-Mail an sozialamtConn@lrasw.de.
Ausführliche Informationen zur neuen Regelungen ab dem 1. Juni sind online abrufbar über die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, auch auf Ukrainisch, unter: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine
Allgemeine Informationen zur Ukrainehilfe am Landratsamt Schweinfurt sind zu finden unter www.landkreis-schweinfurt.de/ukrainehilfe