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© Anand Anders

Immissionsschutz (40.3)

Der Arbeitsbereich Immissionsschutz kümmert sich insbesondere um Verfahren und andere Fragen, die Luftverunreinigungen, Gerüche, Geräusche, Erschütterungen, Licht und ähnliche Umwelteinwirkungen betreffen.

Grundlage hierfür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

 

Aufgaben im Überblick

  • Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Erlass von Anordnungen
  • Überwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen
  • Immissionsschutzfachliche Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich Serviceleistungen und Informationen :

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