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Immissionsschutz; Beratung und Auskunft

Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.

Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.

In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.

Unsere Ergänzung

Das Landratsamt Schweinfurt ist für das Gebiet des Landkreises Schweinfurt im Regelfall die zuständige Behörde im vorgenannten Sinn.

 

 

 

Zuständigkeiten der Umweltschutzfachkräfte: Gemeindebereich:

Frau Block 

Tel: 55-589

 
  • Bergrheinfeld
  • Dingolshausen
  • Donnersdorf
  • Frankenwinheim
  • Grafenrheinfeld
  • Grettstadt
  • Lülsfeld
  • Michelau i. Stgw.
  • Oberschwarzach
  • Röthlein
  • Schwanfeld
  • Schwebheim
  • Sennfeld
  • Sulzheim
  • Waigolshausen
  • Wipfeld
  • Werneck 

Frau Wiethe

Tel: 55-584

 
  • Dittelbrunn  
  • Euerbach  
  • Geldersheim
  • Gerolzhofen
  • Gochsheim
  • Kolitzheim
  • Niederwerrn  
  • Poppenhausen
  • Schonungen  
  • Stadtlauringen 
  • Üchtelhausen  
  • Wasserlosen
Stand: 06.05.2024
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)