Menü

Immissionsschutz; Industrieemissions-Richtlinie (IE-Anlagen)

Vollzug der Industrieemissions-Richtlinie - Stand: 11/2024

Veröffentlichung des Überwachungsprogramms des Landratsamtes Schweinfurt für Industrieemissionsanlagen sowie von dazugehörigen Überwachungsberichten, Genehmigungsbescheiden und nachträglichen Anordnungen im Rahmen der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie)

Mit Wirkung zum 07.01.2013 trat die europäische Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie) in Kraft. Einige immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen demnach dem Begriff der sog. IE-Anlagen (Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie). Wie alle immissionsschutzrechtlich genehmigten Betriebe, werden auch die IE-Anlagen im Rahmen der Überwachung einer Kontrolle durch das Landratsamt Schweinfurt unterzogen.

Zur Umsetzung dieser Regelungen wurde von der Regierung von Unterfranken ein Überwachungsplan für alle in Unterfranken betroffenen Anlagen erstellt. Auf dieser Grundlage hat das Landratsamt Schweinfurt für die Anlagen im Landkreis Schweinfurt ein ensprechendes Überwachungsprogramm erarbeitet. Das aktuelle Überwachungsprogramm des Landratsamtes Schweinfurt sowie weitere Anlagen hierzu können nachfolgend heruntergeladen werden.

In der zugehörigen Anlage 1 sind alle vom Landratsamt Schweinfurt zu überwachenden IE-Anlagen aufgeführt. Die Anlage 2 enthält das allgemeine Bewertungsschema, nach welchem der Turnus für die regelmäßige Anlagenüberwachung von IE-Anlagen ermittelt wird (Risikoeinstufung). Nach jeder turnusmäßigen Überwachung oder Anlassüberwachung ist ein Überwachungsbericht gemäß Anlage 3 zu erstellen. Die IE-Anlagen im Landkreis Schweinfurt, für die andere Überwachungsbehörden zuständig sind, sind der Anlage 4 zu entnehmen. 

Die nach der Überwachung der IE-Anlagen zu erstellenden Überwachungsberichte sind innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung im Internet zu veröffentlichen (vgl. § 52 a Abs. 5 BImSchG). Die jeweils aktuellen Überwachungsberichte finden Sie nach den Betreibern getrennt für die jeweilige Anlage untenstehend auf dieser Seite.

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie die Genehmigungsbescheide, evtl. nachträgliche Anordnungen sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits vorher ergangene Genehmigungen. Unter BVT-Merkblättern sind umfangreiche Dokumente der Europäischen Union zu verstehen, welche beispielsweise die Zukunftstechniken sowie die besten verfügbaren Techniken beschreiben. Sofern für die jeweilige Anlage ein BVT-Merkblatt einschlägig ist, wird dieses ebenfalls untenstehend auf dieser Seite genannt.

Überwachungsprogramm des Landratsamtes Schweinfurt für den Bereich Immissionsschutz


IE-Anlagen im Zuständkeitsbereich des Landratsamtes Schweinfurt:

1. Firma Riwald Recycling Franken GmbH (vormals ALBA Metall Süd Franken GmbH), Sennfeld


2. AVISTA OIL Deutschland GmbH, Donnersdorf


3. Firma BBS Bodenbehandlung Schweinfurt GmbH & Co. KG, Bergrheinfeld


4. Firma Heribert Rudloff, Röthlein


5. Landkreis Schweinfurt, Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle, Bergrheinfeld


6. Firma Silvester Mertel, Sennfeld


7. Firma Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG, Bergrheinfeld


 8. Firma Ziegelwerk Englert GmbH, Zeilitzheim