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Soziale Dienste; Informationen

Als solche werden diejenigen Einrichtungen und Organisationen bezeichnet, die in gesundheitlichen und sozialpflegerischen Bereichen tätig sind (z. B. in der ambulanten Krankenpflege, in der ambulanten Altenpflege und in der Familienpflege). Soziale Dienste sind beispielsweise Sozialstationen, ambulante Krankenpflegestationen (Gemeindekrankenpflegestationen), Familienpflegestationen und - vor allem auf dem Lande - Dorfhelferinnenstationen (Dorfhelferinnen), Nachbarschaftshilfen, Mehrgenerationenhäuser, Sozialdienste und Mahlzeitendienste. Ein Teil dieser Einrichtungen ist auch im Rahmen der Seniorenarbeit tätig. Die Pflege- und sonstigen Hilfeleistungen erfolgen gegen Entgelt. Bei Leistungen der Haushaltshilfe oder der Hauspflege im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen die Krankenkassen, im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung die Pflegekassen. Die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge übernimmt die Kosten im Rahmen der Hilfe zur Haushaltsweiterführung, sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.

Die Sozialstationen stellen eine organisatorische und personelle Bündelung ambulanter sozialpflegerischer Dienste dar.

Aufgabe der ambulanten Krankenpflegestationen ist es, kranke und pflegebedürftige Menschen, vor allem alte Menschen, in der Wohnung zu pflegen.

Familienpflegestationen versorgen vorübergehend Familien oder Einzelpersonen in ihrem häuslichen Wohnbereich in pflegerischer und hauswirtschaftlicher Hinsicht. Im ländlichen Bereich nimmt diese Aufgabe die Dorfhelferinnenstation (Dorfhelferinnen) wahr.

Die Pflegedienste im Rahmen der ambulanten Kranken- und Altenpflege sowie der Familienpflege werden auch durch besondere Sozialdienste beziehungsweise Nachbarschaftshilfen durchgeführt. Dazu kommen weitere Hilfen, wie etwa Babysitterdienste, Hausaufgabenüberwachung.

Die Mahlzeitendienste gehören ebenfalls zu den Einrichtungen der offenen Altenhilfe. Sie sind als mobile Dienste unter dem Namen "Essen auf Rädern" bekannt oder werden als stationäre Mittagstische in der Weise durchgeführt, dass noch rüstige alte Menschen in Heimen, Altentagesstätten usw. ein Essen einnehmen können.

Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Verbände der freien Wohlfahrtspflege; Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales - Hauptfürsorgestelle; Gemeinden; Kirchengemeinden; Mehrgenerationenhäuser

Stand: 28.07.2022
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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