Hygiene (22.2)
Der Arbeitsbereich Hygiene ist ein Team aus fünf Hygienekontrolleuren mit folgenden Aufgaben:
Aufgaben im Überblick
Begutachtungen aus hygienischer Sicht:
- Flächennutzungspläne
- Bebauungspläne
- Einzelbauvorhaben
Hygienische Überwachung von (Aufzählung nicht abschließend):
- Trinkwasserversorgungsanlagen
- Schwimmbädern und Badeseen
- Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen
- öffentlichen Einrichtungen
- Tätowier- und Piercingstudios
Ermittlungen, Überwachung und Beratung bei übertragbaren Krankheiten:
- Erfassung und Ermittlung bei meldepflichtigen, übertragbaren Krankheiten nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Erstbelehrung nach §43 IfSG für Personen im Lebensmittelgewerbe