Lebensmittelpersonal; Belehrung nach §43 IFSG
Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.
Die Belehrung nach §43 IfSG können Sie über unser, durch IT-Niedersachsen zur Verfügung gestelltes, Online-Verfahren bequem von Zuhause durchführen.
Online-Belehrung
Bei Nutzung des Online-Verfahrens:
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
- Stabile Internetverbindung
- Online-Zahlungsverfahren über ePayBL (Kreditkarte, PayPal)
Schulung in Präsenz
Das Gesundheitsamt Schweinfurt bietet in regelmäßigen Abständen neben der Online-Belehrung auch Präsenz-Hygienebelehrungen nach dem IfSG an.
Bitte melden Sie sich für eine Schulung in Präsenz über das sichere Kontaktformular. Wir werden uns bezüglich einer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Online-Belehrung
- Registrierung/Anmeldung mit E-Mail-Adresse oder Servicekonto (BundID, Elster)
- Interaktive Anwendung mit Video- und Quiz-Elementen
- Bezahlung der Belehrung durch ein Online-Zahlungsverfahren
- Im Anschluss kann die Bescheinigung sowie eine Quittung über die Bezahlung heruntergeladen werden
Schulung in Präsenz
- Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier mit Foto mit
- Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor Beginn der Belehrung an die Information des Gesundheitsamtes in der Zweigstelle am Hainig (Karl-Götz-Straße 5, 97424 Schweinfurt), um die Gebühr im Voraus zu entrichten (bar oder EC-Karte möglich)
- Die Belehrung dauert etwa eine halbe Stunde
- Die Bescheinigungen werden im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt
Folgende Sprachen sind derzeit im Online-Verfahren verfügbar:
- Deutsch
- Französisch
- Arabisch
- Türkisch
- Rumänisch
- Italienisch
- Englisch
Die Kosten für eine Belehrung nach §43 IfSG betragen 26,- €.
Die Bezahlung ist per Kreditkarte oder PayPal möglich. Die zu belehrende Person muss nicht identisch mit der bezahlenden Person sein.
Achtung: Die Zahlungsabwicklung für die Online IfSG-Belehrung ist aktuell gestört. Wir arbeiten an einer schnellen Lösung.
Für die Durchführung der Online-Belehrung empfehlen wir die Anmeldung mit ihrem BundID-Konto. Hierfür ist die Registrierung mit Benutzername und Passwort ausreichend. Im Anschluss an die Belehrung erhalten Sie Ihre Bescheinigung bequem in Ihr elektronisches Postfach des BundID-Kontos und können diese jederzeit erneut abrufen.
Falls die Belehrung ohne Registrierung durchgeführt wird, kann die Bescheinigung einmalig am Ende der Belehrung heruntergeladen werden.
Hygiene (22.2)