Finanzverwaltung (LR 1)
Die Finanzverwaltung nimmt die Aufgaben des Landkreises auf dem Gebiet des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens wahr.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Aufstellung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses sowie der kassenmäßige Vollzug des Haushaltsplanes einschließlich der Verwaltung des Geldvermögens und der Schulden. Zudem ist die Finanzverwaltung für die steuerlichen Angelegenheiten des Landkreises, das Schulwesen und die Beteiligungen zuständig.
Die Finanzverwaltung hat als zentrale Stelle eine Querschnitts- und Dienstleistungsfunktion und gliedert sich in die Arbeitsbereiche Kämmerei und Kreiskasse.
Aufgaben im Überblick
- Anlagenbuchhaltung
- Beteiligungsverwaltung
- Debitorenbuchhaltung
Haushalt
Jahresabschluss
Kosten- und Leistungsrechnung
Kreditorenbuchhaltung
Liquiditätsverwaltung
Mahnung und Vollstreckung
Schuldenverwaltung
Schulwesen, Gastschulverhältnisse
Spendenbescheinigungen
- Steuerliche Angelegenheiten des Landkreises
- Versicherungen
- Zahlungsverkehr
- Zuschusswesen
- Datenschutzhinweis
Arbeitsbereiche
Kreiskasse (LR 1.2)