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Zahlungsverkehr

Die Kreiskasse wickelt den Zahlungsverkehr des Landkreises ab. Es werden Einzahlungen angenommen und Auszahlungen geleistet.

Barzahlungen werden im Landratsamt über den Kassenautomaten abgewickelt.
Unbare Zahlungen erfolgen über das Girokonto der Kreiskasse.

Ausgenommen hiervon sind:
a) Müllgebühren und
b) Gebühren für die Deponieanlieferung

Hierfür zuständig ist die Abfallwirtschaft.

 

Stand: 15.10.2020
Kreiskasse (LR 1.2)

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