Corona: Testangebot für Stadt und Landkreis Schweinfurt
Mit der Anpassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes zum 28.02.2023 entfallen die kostenlosen Testansprüche für Bürgerinnen und Bürger
Ab dem 01.03.2023 ist eine kostenfreie Testung auf Covid-19 nur noch im Rahmen der Krankenbehandlung bei Arztpraxen möglich.
Wo benötigen Bürgerinnen und Bürger aktuell einen Testnachweis?
Die bisher angeordneten Testnachweiserfordernisse in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wurden zum 1. März 2023 ebenfalls vollständig ausgesetzt. Es gibt damit aktuell keine Einrichtungen in Bayern, die einer gesetzlich geregelten Testpflicht unterliegen.
Hinweis: Im Rahmen des einrichtungsbezogenen Infektionsschutzes, können Einrichtungsträger selbst entscheiden, ob und in welchen Bereichen von Beschäftigten oder Besuchern auch weiterhin Testnachweise zu erbringen sind.
Bitte informieren Sie sich daher vorab bei der jeweiligen Einrichtung über das dort geltende Hygienekonzept.
Kontakt
Organisationseinheit
Gesundheitsamt (SG 22) , Hygiene (22.2)