Abfallrecht / Bodenschutzrecht (42.1)
Im Arbeitsbereich 42.1 des Umweltamtes befinden sich die Untere Abfallbehörde und die Untere Bodenschutzbehörde.
Aufgaben im Überblick
Als staatliche Abfallbehörde gehören zu unseren Aufgaben insbesondere:
- Maßnahmen bei unzulässigen Abfallentsorgungen
- Überwachung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung
- Deponieüberwachung
- Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
- Klärschlammüberwachung
Zu unseren Aufgaben zählt jedoch nicht die Abfallwirtschaft, denn für die Müllabfuhr, das Schadstoffmobil, den Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums und der Kompostanlagen ist der Landkreis als Kommune zuständig.
Zu den Aufgaben als Bodenschutzbehörde zählen u.a.:
- Erfassung, Erkundung und Sanierung von Altlasten
- Vorsorgender Bodenschutz bei der Aufbringung von Materialien auf offene Flächen
- Bearbeitung von Schadensfällen mit Besorgnis einer Boden- oder Gewässerverunreinigung (Bsp. Ölunfälle)