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Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft

Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten. Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Bayern werden solche Grundstücke im Altlastenkataster des Landesamts für Umwelt aufgelistet.

Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen:

 

  • Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
  • Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, z. B. ehemalige Müllplätze
  • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung
  • Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
  • Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
  • Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht

 

 

 

Beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie bei Bau- und Planvorhaben kann also eine Auskunft aus dem Altlastenkataster angezeigt sein. Sie können diese mit dem unten aufgeführten  E-Mail-Formular anfordern.

 

Da aber die Informationen des Altlastenkatasters im Einzelfall dem Datenschutz unterliegen, ist die Schriftform und die Beteiligung des jeweiligen Grundstückeigentümers notwendig.

 

 

 

Die Gebühr beträgt 20 Euro.

 

 

 

Stand: 15.12.2023
Abfallrecht / Bodenschutzrecht (42.1)
Bodenschutzrecht,