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© Anand Anders

Themen & Lebenslagen

Befähigungs- und Sachkundenachweise

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Für bestimmte Berufe müssen Sie allerdings Ihre Qualifikation oder Sachkunde nachweisen. Dies betrifft vor allem Freie Berufe wie Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Sachverständige und Ähnliche.

Schießerlaubnis; Beantragung
Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises
Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung nach § 75 SGB VIII
Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer
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