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Pflege, Hilfe zur

Zuständig für die Hilfe zur Pflege ist der Bezirk Unterfranken Silcherstraße 5, 97074 Würzburg, Tel: 0931 7959-0, bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de.

Hilfe zur Pflege:

Hilfe zur Pflege im Sinne des SGB XII erhält, wer pflegebedürftig ist und die notwendige Hilfe nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen selbst tragen kann oder sie von anderen, insbesondere von der Pflegeversicherung oder Unterhaltspflichtigen, nicht bzw. nicht im notwendigen Umfang bekommt.

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Solche Beeinträchtigungen können vorliegen bei

  • der Mobilität (Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung etc.)
  • den kognitiven Fähigkeiten (örtliche und zeitliche Orientierung, Erkennen von Risiken und Gefahren etc.)
  • Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen (nächtliche Unruhe, verbale Aggression etc.)
  • der Selbstversorgung (An- und Auskleiden, Körperwäsche, Essen, Trinken etc.)
  • der Bewältigung und dem selbständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingen Anforderungen und Belastungen (Medikation, Injektionen etc.) 
  • der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.  

Die Pflegebedürftigkeit ist in Pflegegrade eingeteilt und reicht von Pflegegrad 1 mit geringen Beeinträchtigungen bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung im Pflegegrad 5. Der Pflegegrad bestimmt sich anhand der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellten Beeinträchtigungen.

Als Leistungen kommen in Betracht:

bei Pflegegrad 1

  • Pflegehilfsmittel
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • ein Entlastungsbetrag

 bei Pflegegrad 2 bis 5

  • häusliche Pflege in Form von Pflegegeld, Pflegebeihilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, anderen Leistungen
  • teilstationäre und stationäre Leistungen
  • Kurzzeitpflege
  • ein Entlastungsbetrag

Für die ambulanten Hilfen ist der Landkreis Schweinfurt als örtlicher Sozialhilfeträger zuständig. Sämtliche stationären Hilfen werden erbracht vom Bezirk Unterfranken, Silcherstraße 5, 97074 Würzburg.

Das Landratsamt Schweinfurt - Amt für Soziales - und auch die Wohnsitzgemeinden nehmen die Anträge entgegen und sind beim Ausfüllen der Anträge behilflich. Grundsätzlich sind alle Angaben, die Sie im Antrag machen auch entsprechend zu belegen, z.B. Mietzahlungsverpflichtung durch Vorlage von Mietvertrag und Mietzahlungsnachweis. Im Amt für Soziales erhalten Sie auch weitere Auskünfte über die Anspruchsvoraussetzungen. Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen beim zuständigen Sachbearbeiter nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich ist.

Organisationseinheit

Besondere Aufgaben / Wirtschaftliche Einzelhilfen (20.1)
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Stand:
Besondere Aufgaben / Wirtschaftliche Einzelhilfen (20.1)

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