Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge
Beantragung einer Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge ("Feuerwehr-Führerschein")
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Fahrerlaubnisbehörde unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten.
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Aktuell im Besitz befindlicher Führerschein im Original
- Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung der Hilfsorganisation/Feuerwehr im Original
- Bestätigung über die Zugehörigkeit zu der Hilfsorganisation/Feuerwehr im Original
Bitte achten Sie bei Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und soweit gefordert im Original vorzulegen. Durch die Nachforderung benötigter Unterlagen kommt es andernfalls zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.
Die Kosten betragen 27,60 €
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
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Organisationseinheit
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)