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Seniorenarbeit; Informationen über teilstationäre und vollstationäre Altenpflege - Kurzzeit- und Tagespflege

Unsere Ergänzung

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Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

 

Zur Absicherung der häuslichen Pflege stehen pflegebedürftigen Menschen aller Pflegegrade Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zur Verfügung. Leistungen der sozialen Pflegeversicherung für Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege erhalten nur Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 - 5. Alle Pflegebedürftigen - auch solche mit Pflegegrad 1 - können aber den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat u. a. auch für Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege einsetzen.

 

Vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen bzw. Kurzzeitpflegeplätze in einer vollstationären Pflegeeinrichtung dienen zur Versorgung von Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Darüber hinaus können Pflegepersonen während einer zeitweisen Betreuung des Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflege "Urlaub von der Pflege" machen, was entscheidend zur Stärkung und Erhaltung der Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit beiträgt.

 

Teilstationäre Tagespflegeeinrichtungen dienen der Versorgung Pflegebedürftiger, die an den Abenden und an den Wochenenden von Angehörigen oder Bekannten versorgt werden, weil ihr Lebensmittelpunkt in der Häuslichkeit liegt, die tagsüber aber nicht allein in der Wohnung bleiben können.

 

Teilstationäre Nachtpflegeeinrichtungen dienen der Versorgung Pflegebedürftiger während der Nachtzeit, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

 

Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze bestehen sowohl in eigenständigen Einrichtungen als auch situativ belegbar in Einrichtungen der vollstationären Altenpflege.

 

Pflegebedürftige haben nach dem Sozialgesetzbuch XI - Soziale Pflegeversicherung  einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege (Pflegeversicherung).

 

Das Budget für die Tages- und Nachtpflege steht Pflegebedürftigen zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Sie werden seit 01.01.2015 nicht mehr mit dem Pflegegeld oder mit den sogenannten Pflegesachleistungen verrechnet.

 

§§ 41, 42 Sozialgesetzbuch XI

 

Zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung siehe unter Pflegebedürftigkeit, Leistungen bei

 

www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/teilstationaere-pflege

 

Vollstationäre Einrichtungen für ältere Menschen, die für die dauerhafte Betreuung und Versorgung angelegt sind

 

Hier bestehen verschiedene konzeptionelle Angebote, wobei der reine Wohncharakter dieser Einrichtungen in den Hintergrund tritt, während die Pflege und Betreuung der Menschen dominiert. In allen Einrichtungen erhalten pflegebedürftige Menschen Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Pflege. Es handelt sich dabei in aller Regel um Einrichtungen, die unter das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz fallen und deren Qualität u. a. durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) bei den Kreisverwaltungsbehörden überprüft wird.

 

Tendenziell leben immer mehr Menschen mit einer dementiellen Erkrankung in vollstationären Einrichtungen. Dementielle Erkrankungen stellen mittlerweile einen häufigen Grund für einen Umzug in eine Einrichtung dar. Zahlreiche Einrichtungen sehen deshalb in ihrem Betreuungs- und Pflegekonzept besondere Angebote vor, um die speziellen Bedürfnisse dieses Personenkreises zufrieden zu stellen. Im Vordergrund muss demnach nicht mehr nur die somatische Pflege, sondern eine zielgerichtete, die Lebensqualität der an Demenz erkrankten Menschen fördernde Betreuung und Versorgung stehen, was sich z. B. in einem ausgeprägten Konzept zur Sozialen Betreuung äußern kann. Aufgrund der guten Erfahrungen in der Praxis ist dabei eine Betreuung und Versorgung in sog. segregativen Wohnbereichen vorzuziehen. Dies bedeutet, dass z. B. für Menschen mit Demenz homogene Gruppen je nach Ausprägung und Phase der Demenz gebildet werden wie Wohnbereiche für Menschen mit herausforderndem Verhalten oder stationäre Hausgemeinschaften, die für die Betreuung und Versorgung für dementiell erkrankte Menschen prädestiniert sind.

 

Leistungen sind in der Regel von demjenigen zu bezahlen, der sie in Anspruch nimmt. Bei einem Umzug in eine stationäre Einrichtung ist die Gewährung von Wohngeld möglich. Tritt kein anderer Träger ein und können die Kosten nicht selber getragen werden, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, Sozialhilfe, bei Kriegsopfern besteht Anspruch auf Kriegsopferfürsorge. Seit 01.07.1996 erbringt die Pflegeversicherung Leistungen bei stationärer Pflege.

 

Zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung siehe unter Pflegebedürftigkeit, Leistungen bei

 

www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege/stationaere-pflege

Unsere Ergänzung

Kurzzeitpflege - Angebote im Landkreis Schweinfurt:

Die Alten- und Pflegeheime des Landkreises Schweinfurt bieten "eingestreute" Kurzzeitpflegeplätze an.  

 

Tagespflege - Angebote im Landkreis Schweinfurt:

 

Wohnstift Steigerwald

 Philipp-Stöhr-Weg 9

97447 Gerolzhofen

Tel.: 09382 - 608-0  Fax: 09382 - 3569  

 

Seniorenheim "Barockschloß Birnfeld"

(bietet eingestreute Tagespflegeplätze im vollstationären Bereich an)

 Schloßgasse 5

97488 Stadtlauringen-Birnfeld

Tel.: 09724 - 9191-0 Fax: 09724 - 919138

e-Mail: info@seniorenheim-barockschloss-birnfeld.de

 

AWO Tagespflege Werntal

Pfaffenpfad 3a

97440 Werneck

Tel.:  09722 – 9442 704

 

 

Tagespflege Rhön

Hauptstr. 17

97456 Dittelbrunn

Tel.: 09721 - 94 87 940 Fax:  09721 - 94 87 941       

 

AWO Tagespflege Niederwerrn

Schweinfurter Str. 106

97464 Niederwerrn

Tel.:09721 - 387 55 93

e-Mail:tagespflege-niederwerrn@awo-unterfranken.de

 

Kreisalten- und Pflegeheim in Werneck

Tagespflege

Spitalstraße 2 - 4

97440 Werneck

Tel.: 09722/508-0

e-Mail: info@kah-werneck.de

 

BRK Seniorenwohnen St. Elisabeth - Tagespflege Werneck

Hauptstraße 58-60

97453 Schonungen

Tel.: 09721/47396410

      

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)