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Schuleingangsuntersuchung (SEU)

Informationen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung

Was ist die reformierte Schuleingangsuntersuchung?

Diese kostenlose Untersuchung dient der Gesundheitsvorsorge. Die verpflichtende Schuleingangsuntersuchung bietet die Möglichkeit, Ihr Kind ergänzend zur Früherkennungsuntersuchung U8 bzw. U9 noch einmal untersuchen zu lassen. Im Alter zwischen 46 und 64 Monaten ist für alle Kinder die U8 bzw. U9 beim Kinderarzt vorgesehen. Sowohl die Vorsorgeuntersuchung als auch die Schuleingangsuntersuchung sind wichtig:

  • Bei der Vorsorgeuntersuchung sollen akute und chronische Erkrankungen sowie Entwicklungsverzögerungen des Kindes erkannt werden.
  • Die Schuleingangsuntersuchung soll klären, ob ein Kind den Anforderungen des Schulalltags in gesundheitlicher Hinsicht gewachsen ist.

 Die Schuleingangsuntersuchung hat bis zu zwei Bestandteile:

  • Das Schuleingangsscreening für alle Kinder
  • Im Einzelfall: eine schulärztliche Untersuchung

Die Eltern erhalten über die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule.

Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden. Auch wenn ein Kind vorzeitig eingeschult wird, muss es noch vor der Einschulung an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen.

Wer untersucht Ihr Kind?

Das Schuleingangsscreening wird von Fachkräften der Sozialmedizin (FdS) - das sind erfahrene (Kinder-)Krankenschwestern - durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung übernimmt eine Ärztin oder ein Arzt des Gesundheitsamtes. In Einzelfällen kann dafür ein zweiter Termin notwendig sein.

Wann findet die Untersuchung statt?

Die Schuleingangsuntersuchungen findet grundsätzlich im vorletzten Jahr vor der Einschulung statt. Derzeit läuft die Umstellungsphase auf die reformierte Schuleingangsuntersuchung weshalb zunächst Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung untersucht werden.  

Es erfolgt ca. 3 Wochen vor dem Termin die postalische Einladung. Die ersten Termine finden ab Anfang Juli statt. 

Wo findet die Untersuchung statt?

Für alle Kinder aus Stadt und Landkreis Schweinfurt findet die Untersuchung im Gesundheitsamt statt. 

Was ist das Schuleingangsscreening?   

  • Erfassung der gesundheitlichen Vorgeschichte durch Anamnesebogen und Entwicklungsfragebogen (soll vorab online ausgefüllt werden)
  • Durchführung eines Seh- und Hörtestes
  • Untersuchung der sprachlichen und motorischen Entwicklung
  • Durchführung eines standardisierten Sprachtestes
  • Kontrolle des Impfbuches und Hinweis auf vorhandene Impflücken
  • Feststellung der durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere der U8 bzw. U9.

Dauer des Screenings: ca. 45 Minuten

Wann wird ein Kind schulärztlich untersucht?

Wenn kein Nachweis über die durchgeführte Vorsorgeuntersuchung vorliegt, ist im Anschluss an das Schuleingangsscreening eine schulärztliche Untersuchung verpflichtend.

Für Kinder, die bereits an der U8 bzw. U9 teilgenommen haben, besteht das Angebot einer schulärztlichen Untersuchung, wenn:

  • sich beim Schuleingangsscreening oder bei der Vorsorgeuntersuchung Auffälligkeiten ergeben haben
  • die Eltern dies wünschen, zum Beispiel bei Unsicherheiten in Fragen der Rückstellung, der vorzeitigen Einschulung oder bei medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten
  • das Kind bereits eine Sondereinrichtung besucht oder Einzelintegration im Kindergarten erhält
  • die Schule eine schulärztliche Vorstellung wünscht.

Bei der schulärztlichen Untersuchung findet eine körperliche und neurologische Untersuchung, sowie eine Untersuchung der sprachlichen, geistigen und psychosozialen Entwicklung. Es folgen eine Beratung der Eltern über die auffälligen Befunde, Empfehlungen zur Einschulung und gegebenenfalls Empfehlungen von Fördermaßnahmen (meist unter Mitwirkung der betreuenden Kinderärzte).

Dauer der schulärztlichen Untersuchung: ca. 40 Minuten

Da zu den Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten in der Regel Untersuchungen stattfinden, bitten wir um bevorzugte Kontaktaufnahme per E-Mail unter seu@lrasw.de oder über das sichere Kontaktformular

Kontakt

Anmeldung Gesundheitsamt

Organisationseinheit

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst (22.3)
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Stand: 03.12.2024
Gesundheitsamt (SG 22) , Kinder- und Jugendärztlicher Dienst (22.3)