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Richtsätze für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühr

Richtsätze Baugenehmigungsgebühr

Ab dem 1. Februar 2025 kommen bei der Ermittlung der Gebühren für eine Baugenehmigung neue Richtsätze zur Anwendung. Die Richtsätze bilden die Grundlage für die Ermittlung der Gebühren einer Baugenehmigung und werden jährlich fortgeschrieben. Sie orientieren sich am Baupreisindex, welcher vom statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.

Die jeweilis maßgeblichen Richtsätze finden Sie hier.

Auch zur Berechnung der Baugenehmigungsbeühren für Werbeanlagen gibt es entsprechende Richtsätze. Diese finden Sie hier.

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