digitaler Bauantrag; digitale Antragstellung
Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur digitalen Bauantragsstellung.
Digitale Antragstellung:
Ab dem 01.01.2025 wird das Landratsamt Schweinfurt in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) aufgenommen. Die Voraussetzungen für die Annahme digitaler Bauanträge über das BayernPortal sind hiermit geschaffen und eine digitale Antragstellung ist ab diesem Tag möglich.
Über einen Online-Assistenten des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr können folgende Anträge digital gestellt werden:
- Bauantrag, Änderungsantrag, Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids
- Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme
- Baubeginnsanzeige
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Anzeige der Beseitigung
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
Antragstellung in Papierform / Änderungen des Verfahrensablaufs
Mit der Einführung des digitalen Bauantrages kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Schweinfurt die abschließende Entscheidung zu treffen hat (z.B. Bauanträge, Vorbescheidsanträge, isolierte Abweichung) tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein.
Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab 2025 direkt beim Landratsamt Schweinfurt, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt zu stellen.
Die bisherige Antragstellung bei der Gemeinde entfällt somit.
Lediglich in Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, Isolierte Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes) erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde.
Die Bauantragsformulare finden Sie nach wie vor auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, klicken Sie hier.
Die bei Anträgen und Anzeigen in Papierform üblichen Unterschriften unter den Formularen werden beim Digitalen Bauantrag durch die Authentifizierung der einreichenden Person mittels elektronischem Nutzerkonto (BayernID oder "Mein Unternehmenskonto") ersetzt.
Voraussetzung für die Eingabe ist ein elektronisches Nutzerkonto (BayernID oder „Mein Unternehmenskonto“), dass beantragt werden muss. Mit dem elektronischen Nutzerkonto (BayernID oder „Mein Unternehmenskonto“) kann der Antragssteller, vergleichbar mit einer virtuellen Unterschrift, Anträge und Unterlagen einreichen bzw. signieren.
Die Bayern-ID kann über das BayernPortal beantragt werden. Nähere Informationen über den verifizierten Zugang ins Bayernportal finden Sie unter
https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat; https://id.bayernportal.de/de und https://info.mein-unternehmenskonto.de/
Wichtig (ab dem 01.01.2025):
Die Eingabe erfolgt ausschließlich über die Online-Assistenten, eine Zusendung des Antrags per E-Mail ist unwirksam. Können die Online-Assistenten von Ihnen nicht verwendet werden, sind die Anträge weiterhin in Papierform einzureichen.
Anträge in Papierform sind nach wie vor vom Bauherren und dem Entwurfsverfasser eigenhändig zu unterzeichnen und die Unterlagen im Original 1-Fach vorzulegen.
Kontakt
Organisationseinheit
Bauamt (SG 40) , Baurecht Team Nord (40.1) , Baurecht Team Süd (40.2)