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Blaue Karte EU; Beantragung

Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.

Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.

Die Blaue Karte EU bietet gegenüber anderen Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung einige Vorteile. So gelten verkürzte Fristen bis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragt werden kann. Auch der Arbeitsplatzwechsel gestaltet sich einfacher.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört das Vorliegen einer akademischen Qualifikation oder eines tertiären Bildungsabschlusses, wenn dieser bestimmten Anforderungen genügt. Zudem muss ein bestimmtes Mindestgehalt erreicht werden. Umfangreiche Informationen zu den Erteilungsvoraussetzungen und den Erleichterungen in bestimmten Fällen (Mangelberufe, Berufseinsteiger) finden Sie unter  Make it in Germany

Die Blaue Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits einen Onlinedienst an. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde.

gültiger Pass
aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Nachweis des Hochschulabschlusses
Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
  • Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR
Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte

Kontakt

<p>- Familiennamen A bis L -</p>
Marion Büttner

<p>- Familiennamen A bis L -</p>
Theresa Lehmann

<p>- Familiennamen M bis Z -</p>
Birgit Krämer

<p>- Familiennamen M bis Z -</p>
Eva-Maria Müller

Organisationseinheit

Stand: 14.08.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)