Ausländerrecht (30.2)
Der Arbeitsbereich Ausländerrecht (Ausländerbehörde) des Landratsamtes Schweinfurt ist zuständig für alle Personen, die im Landkreis Schweinfurt leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Seit 01.01.2005 gilt in Deutschland das Zuwanderungsgesetz. Darin regelt der Bund einheitlich für die gesamte Bundesrepublik Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen für Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit (ausgenommen EU-Bürger) etwa deren Einreise, den Aufenthalt, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit sowie die Integration. Das Aufenthaltsgesetz orientiert sich an den verschiedenen Aufenthaltszwecken wie Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug und humanitäre Gründe. Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 01.03.2020 wurde zudem der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert.
Aufgaben im Überblick
- Erteilung von Aufenthaltstiteln
- Verpflichtungserklärungen