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Berufskraftfahrer-Qualifikation (Fahrerqualifizierungsnachweis/ehemals Schlüsselzahl 95)

Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises zur gewerblichen Nutzung der Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE

Ziele der bundesrechtlichen Neuregelung (BKrFQG und BKrFQV) sind insbesondere die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Entwicklung eines defensiven Fahrstils und eines rationellen Kraftstoffverbrauchs sowie ein Anreiz zur Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer für Fahranfänger.

Gegenstand der Neuregelung ist es, ein System der Grundqualifikation und Weiterbildung für Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr zu schaffen.  Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. bei der Industrie- und Handelskammer, Würzburg. 

Grundqualifikation: 

Die Grundqualifikation kann erworben werden

  • durch eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG
  • durch Ablegung einer Prüfung zur Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG. Hierbei müssen Sie bereits Inhaber der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse sein!
  • durch die sog. beschleunigte Grundqualifikation gemäß § 4 Abs. 2 BKrFQG.

Weiterbildung:

Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle 5 Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet. Im Rahmen der 35-stündigen Weiterbildung müssen alle Kenntnisbereiche Bestandteil der Weiterbildung sein. Dabei genügt es, wenn aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 jeweils ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.

Der folgende 5-Jahres-Zeitraum schließt bei rechtzeitiger Verlängerung jeweils an den vorherigen an, unabhängig davon, wann innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums die Weiterbildung absolviert wurde.

Seit dem 23.05.2021 wird der Nachweis über die Qualifikation zum gewerblichen Güter- oder Personenverkehr nicht mehr im Führerschein eingetragen, vielmehr wird ein gesonderter Nachweis (Fahrerqualifizierungsnachweis - FQN) ausgestellt. 

Der FQN wird regelmäßig direkt von der Bundesdruckerei an den Antragsteller versendet, nur bei einer Expressbestellung erfolgt die Lieferung an die Fahrerlaubnisbehörde. Die Lieferzeit des Führerscheindokumentes kann auch bei gleichzeitiger Beantragung von der Lieferzeit des FQN abweichen.

Ausführliche Erläuterungen erhalten Sie vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Sofern gleichzeitig die Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragt werden soll, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise.

 

Unterlage - Berufskraftfahrer-Qualifikation

 

  • Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis bzw. Antrag auf Änderung der Auflagen
  • Personalausweis oder Reisepass (bei postalischer Antragsstellung bitte in Kopie beifügen)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35mm x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz / Abschlusszeugnis der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in / Zeugnis über das Bestehen der (beschleunigten) Grundqualifikation (sofern vorhanden; wenn lediglich eine Eintragung im BQR erfolgt ist, bitten wir um entsprechenden Hinweis)
  • aktueller Führerschein (bei postalischer Antragsstellung bitte in Kopie beifügen)
  • Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines

Bitte achten Sie bei Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorzulegen. Durch die Nachforderung benötigter Unterlagen kommt es andernfalls zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.

Hinweis zur postalischen Antragsstellung: bei Angabe einer E-Mailadresse auf dem Antrag erfolgt eine automatische Information, sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt. Andernfalls ist eine Information des Antragsstellers leider nicht möglich.

 

Ausstellung eines FQN oder eines neuen FQN bei Änderungen oder Beschädigung: 15,80 €

Ausstellung eines neuen FQN bei Verlust oder Diebstahl: 20,20 €

 

Zudem:

Zusendung FQN innerhalb Deutschlands: 11,70 €

Zusendung FQN innerhalb der EU: 12,80 €

Bestellung FQN im Expressverfahren: 17,10 €

 

Für Auskünfte aus und Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) sind zudem je 5,00 € zu verrechnen.

Für die Prüfung der Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind 7,00 € zu erheben.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Allgemein

Organisationseinheit

Stand: 13.06.2024
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)
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