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Beratung Unterhalt Minderjährige

Beratung in Unterhaltsfragen für Minderjährige

Ein sorgeberechtigter Elternteil kann für Kinder/Jugendliche, die in seinem Haushalt leben,  Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil in Anspruch nehmen.

Eine gerichtliche Durchsetzung ist dem Berater nicht möglich. Hierzu kann u. U. eine Beistandschaft sinnvoll und notwendig sein.

Die Beratung erfolgt durch die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes am Wohnort des Elternteiles, bei dem das Kind lebt.

§ 18 SGB VIII i.V. mit den Bestimmungen zum Unterhaltsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Persönliche Vorsprache des Elternteils nach Terminvereinbarung.

Die Beratung erfolgt kostenlos.

Kontakt

Zuständig nach dem Namen des Kindes A -Ka
Ewald Thomann

Kb - L
Tanja Eisend

M - Z
Vincent-Joel Moranz

Organisationseinheit

Beistandschaft-Beurkundung-Unterhaltsvorschuss (21.4)
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Stand:
Beistandschaft-Beurkundung-Unterhaltsvorschuss (21.4)