Begleitetes Fahren ab 17
Beantragung des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren
Allgemeine Beschreibung
Was müssen junge Fahrer und ihre Begleiter beachten?
Wichtig für die jungen Fahrer:
- Mit 16 1/2 Jahren können Sie sich seit dem 1. Sept. 2005 zur Führerscheinausbildung anmelden
- Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie die Prüfbescheinigung
- Sie dürfen nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren
- Erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein im Austausch gegen die Prüfbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde
Wichtig für die Begleitpersonen:
- Sie müssen bei der Antragsstellung des Führerscheins namentlich benannt sein, um in die Prüfbescheinigung eingetragen zu werden
- Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben
- Sie müssen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) besitzen
- Sie dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben
Neben dem Zusatzantrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" ist ein Antrag auf Ersterteilung samt der dafür nötigen Unterlagen zu stellen.
Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, den Kartenführerschein zum 18. Geburtstag direkt nach Hause senden zu lassen. Hierfür ist eine gesonderte Erklärung erforderlich. Ein zusätzlicher Gang zur Fahrerlaubnisbehörde entfällt dann.
- Personalausweis der Erziehungsberechtigten in Kopie
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- aktuelle Führerscheine der beantragten Begleitpersonen in Kopie
Bitte achten Sie bei Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorzulegen. Durch die Nachforderung benötigter Unterlagen kommt es andernfalls zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.
Zusätzlich zur Gebühr für die Erteilung der Fahrerlaubnis fallen 8,70 EUR für die Prüfbescheinigung sowie 11,00 EUR pro Begleitperson an.
Für den Direktversand des Kartenführerscheines zum 18. Geburtstag werden ggf. 5,00 € erhoben.
Online-Verfahren zur Beantragung der Erteilung einer Fahrerlaubnis im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren.
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Online-Verfahrens entweder ein aktuelles Personalausweisdokument mit Onlinefunktion (blau-grüner Kreis auf der Rückseite rechts) sowie die AusweisApp oder ein ELSTER-Zertifikat notwendig sind.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Kontakt
Organisationseinheit
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)