Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderung
Der oder die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung trägt durch seine bzw. ihre Tätigkeit dazu bei, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu verwirklichen.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bestellt der Landkreis Schweinfurt einen Beauftragten oder eine Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik gemäß Art. 19 Satz 1 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz.
Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes sind:
- das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen,
- ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern,
- die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten,
- ihre Inklusion zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen,
- die besonderen Belange von Frauen mit Behinderungen zu berücksichtigen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern.
Der bzw. die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung hat im einzelnen folgende Aufgaben, soweit sie nicht durch den Geschäftsverteilungsplan anderen Organisationseinheiten des Landratsamtes Schweinfurt zugewiesen sind:
- Beratung des Kreistages, dessen Gremien und der Verwaltung in Fragen der Arbeit für Menschen mit Behinderung
- Ansprechpartner- und Koordinierungsfunktion für Verbände für Menschen mit Behinderung
- Benennung der zuständigen Stellen bei Anfragen von Landkreisbürgern
- Begutachtung der Barrierefreiheit des Landratsamtes und der Verwaltungstätigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
- Stellungnahmen in gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren
- Vertretung des Landkreises in Belangen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gegenüber vorgesetzten Behörden
Kontakt
Organisationseinheit
Amt für Soziales (SG 20)