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© Anand Anders

Infektionsschutzbelehrung nach §43 IFSG

Ort:
Gesundheitsamt Schweinfurt
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Deutschland

Beginn:
29.05.25 15:00

Ende:
29.05.25 16:00


Anmeldebeginn:
01.04.25 08:00
Anmeldeende:
26.05.25 08:00

Max. Teilnehmer: 12

Teilnehmer: 0

Organisator:
Gesundheitsamt
ga-anmeldung@lrasw.de
09721/55-745

Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Das Gesundheitsamt Schweinfurt bietet in regelmäßigen Abständen neben der Online-Belehrung auch Präsenz-Hygienebelehrungen nach dem IfSG an.

Die Belehrung nach §43 IfSG können Sie auch über unser, durch IT-Niedersachsen zur Verfügung gestelltes, Online-Verfahren bequem jederzeit von Zuhause durchführen. 

Schulung in Präsenz

  • Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier mit Foto mit
  • Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor Beginn der Belehrung an die Information des Gesundheitsamtes im Raum 190 des Landratsamtes Schweinfurt, um die Gebühr im Voraus zu entrichten (bar oder EC-Karte möglich)
  • Die Belehrung dauert etwa eine halbe Stunde
  • Die Bescheinigungen werden im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt

Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.