28.11.2024
Infektionsschutzbelehrung nach §43 IFSG
Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Ort: Gesundheitsamt - Zweigstelle am Hainig
Uhrzeit: 28.11. 15:00 - 16:00