Personalrat
Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Er ist Repräsentant der Gesamtheit der Beschäftigten.
Aufgaben im Überblick
Grundlage für die Rechte, Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrats ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz.