27.02.2025
Infektionsschutzbelehrung nach §43 IFSG
Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Ort: Gesundheitsamt - Zweigstelle am Hainig
Uhrzeit: 27.02.25 15:00 - 27.02.25 16:00
Anmeldebeginn: 01.01.25 08:00
Anmeldeende: 24.02.25 08:00