Datenschutz
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der Landratsamtsverwaltung hinzuwirken. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Aufgaben im Überblick
- Bearbeitung von Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die Beschwerden gegen die Datenverarbeitung der Behörde erheben
- Beratung der Beschäftigten des Landratsamtes in Fragen des Datenschutzes
- Freigabe automatisierter Verfahren
- Führung des Verfahrensverzeichnisses
- Mitwirkung bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Gewährleistung der technischen Datensicherheit
- Beratung der Gemeinden in Fragen des Datenschutzes (Gemeinden haben einen eigenen Datenschutzbeauftragten)
- In Fragen des Datenschutzes, die nicht eine Behörde betreffen (z.B. Firmen), wenden Sie sich bitte an das Bayer. Landesamt für Datenschutzaufsicht (www.lda.bayern.de)