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© Anand Anders

Datenschutz

Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der Landratsamtsverwaltung hinzuwirken. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Aufgaben im Überblick

  • Bearbeitung von Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die Beschwerden gegen die Datenverarbeitung der Behörde erheben
  • Beratung der Beschäftigten des Landratsamtes in Fragen des Datenschutzes
  • Freigabe automatisierter Verfahren
  • Führung des Verfahrensverzeichnisses
  • Mitwirkung bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen
  • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Gewährleistung der technischen Datensicherheit
  • Beratung der Gemeinden in Fragen des Datenschutzes (Gemeinden haben einen eigenen Datenschutzbeauftragten)
  • In Fragen des Datenschutzes, die nicht eine Behörde betreffen (z.B. Firmen), wenden Sie sich bitte an das Bayer. Landesamt für Datenschutzaufsicht (www.lda.bayern.de)
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich Serviceleistungen und Informationen :