Elektrische Lastenräder, mit oder ohne Anhänger, sind ideal für die Kurzstreckenlogistik und fördern eine nachhaltige Mobilität.
Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA zieht eine positive Bilanz zur bisherigen Förderung: „Von Architekturbüros und Abwasserentsorgung bis zum Verlags- sowie Veterinärwesen profitiert bereits eine Vielzahl verschiedener Unternehmen und Wirtschaftszweige von der Förderung. Bisher konnten im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie Förderzusagen von rund 17,5 Millionen Euro für knapp 11.800 E-Lastenfahrräder erteilt werden.“
Es können wieder Förderanträge für E-Lastenräder gestellt werden.
Seit Anfang Oktober können Förderanträge im Rahmen der neuen E-Lastenfahrrad-Richtlinie gestellt werden.
Förderfähig sind Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in
- Industrie,
- Gewerbe,
- Handel und
- Dienstleistungen.
Wichtig: Es werden nur Lastenfahrräder und -anhänger gefördert, die beim BAFA gelistet sind.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform (einschließlich eG) und Tätigkeit (einschließlich Freiberufler) sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen). Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen und Vereine sind nicht antragsberechtigt.
Der Zuschuss für jedes Lastenrad beträgt 25% der Anschaffungskosten, jedoch maximal 3.500 Euro. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl der Förderanträge pro Antragsteller. Diese Förderung fällt jedoch unter die sogenannte De-minimis-Regelung, wodurch sich individuelle Begrenzungen für den Antragsteller ergeben können.
Weitere Informationen zu neuen E-Lastenfahrrad-Richtlinie gibt es auf der Webseite des BAFA.
Interessieren Sie sich für diese Fördermöglichkeit? Für weitere Informationen können Sie gerne das Servicecenter Förderberatung für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt ansprechen.
Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@lrasw.de.
Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.