Übernahme Beiträge Krippe, Kindertageseinrichtung, Hort
Übernahme Beiträge Krippe, Kindertageseinrichtung, Hort
Wenn Ihr Kind eine Tageseinrichtung besucht und das Einkomen Ihrer Familie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteit, haben Sie Anspruch auf Förderung durch das Jugendamt. Werden für berufliche Bildungsmaßnahmen Kinderbetreuungskosten gewährt, müssen Sie diesen Betrag vorrangig einsetzen.
Der zu zahlende Beitrag kann teilweise oder vollständig gefördert werden. Dies ist abhängig vom Einkommen, den Belastungen und der Personenanzahl in der Familie.
Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrages einschließlich Bestätigung der Kindertageseinrichtung, des Hortes sowie Vorlage sämtlicher Einkommensnachweise für 12 Monate
Frau Dütsch A.:
zuständig Übernahme Kindergartenbeitrag, Krippe und Hort für die Gemeinden Bergrheinfeld, Dingolshausen, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Lülsfeld, Michelau, Niederwerrn, Poppenhausen, Röthlein, Schwanfeld, Schwebheim, Waigolshausen, Wasserlosen, Wipfeld
zuständig Kindertagespflege für die Gemeinden Bergrheinfeld, Dingolshausen, Lülsfeld, Michelau, Röthlein, Schonungen, Schwanfeld, Schwebheim, Wasserlosen, Wipfeld
Frau Kuhn: Montag bis Freitag Vormittag:
zuständig Übernahme Kindergartenbeitrag, Krippe und Hort für die Gemeinden Donnersdorf, Frankenwinheim, Grafenrheinfeld, Schonungen
Frau Heilmann:
zuständig Übernahme Kindergartenbeitrag, Krippe und Hort für die Gemeinden Gerolzhofen, Gochsheim, Grettstadt, Kolitzheim, Oberschwarzach, Sennfeld, Stadtlauringen, Sulzheim, Üchtelhausen, Werneck
Sie können den Antrag auf Förderung ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit sämtlichen Einkommensnachweisen dem Landratsamt Schweinfurt vorlegen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin.
Es entstehen für die Antragstellung keine Kosten.
Kontakt
Organisationseinheit
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufsicht über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege (21.3)