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Klima­schutz im Land­kreis Schwein­furt

Klima­schutz und Ener­gie­wen­de sind eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Heraus­for­de­rung. Der Land­kreis Schwein­furt wird seiner Rolle auf viel­fa­cher Weise gerecht. Im Rahmen eines Klima­schutz­kon­zepts werden der derzei­ti­ge Stand darge­stellt, Poten­tia­le analy­siert und Hand­lungs­fel­der aufge­zeigt.

Klima­schutz und Ener­gie­wen­de sind eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Heraus­for­de­rung. Der Land­kreis Schwein­furt wird seiner Rolle auf viel­fa­che Weise gerecht. Das bereits seit dem Jahr 2021 bestehen­de Klima­schutz­kon­zept wurde gem. Beschluss der Kreis­gre­mi­en vom Febru­ar 2022 aufgrund der aktu­el­len Rahmen­be­din­gun­gen über­ar­bei­tet und aktua­li­siert. Der Kreis­tag hat das erneu­er­te Inte­grier­te Klima­schutz­kon­zept im Juli 2024 beschlos­sen und damit die Umset­zung frei­ge­ge­ben. 

Im Inte­grier­ten Klima­schutz­kon­zept wird der derzei­ti­ge Stand darge­stellt, Poten­tia­le zur Reduk­ti­on der Treib­haus­gas­emis­sio­nen werden analy­siert und Hand­lungs­fel­der und Maßnah­men aufge­zeigt. Im Rahmen dessen wird der eben­so durch die Kreis­gre­mi­en gefass­te Beschluss, dass der Land­kreis als Gebiets­kör­per­schaft bis zum Jahr 2030 Klima­neu­tra­li­tät errei­chen soll, einge­ar­bei­tet und mit Maßnah­men hinter­legt. Klima­schutz ist eine dauer­haf­te Aufga­be. Das Inte­grier­te Klim­na­schutz­kon­zept versteht sich deshalb nicht als statisch fest­ste­hend, sondern wird in seiner Umset­zung stetig evalu­iert und - bei Bedarf -  aktua­li­siert und ange­passt. 

Der Land­kreis Schwein­furt hat schon vor mehre­ren Jahren begon­nen, sich selbst Ziele hinsicht­lich des Gebäu­de­en­er­gie­be­darfs zu setzen. Er saniert Zug um Zug seine Liegen­schaf­ten vorbild­haft in Bezug auf Ökolo­gie und Ökono­mie hin zu einem opti­ma­len ener­ge­ti­schen Stan­dard. Insge­sant wurden 45 Maßnah­men defi­niert, die teil­wei­se bereits laufen (Fort­schrei­bung aus dem bishe­ri­gen Klima­schutz­kon­zept) oder neu defi­niert wurden.

Inte­grier­tes Klima­schutz­kon­zept und Maßnah­men­ka­ta­log (bitte ankli­cken).

Die Erstel­lung des Inte­grier­ten Klima­schutz­kon­zep­tes wurde im Zeit­raum von Dezem­ber 2022 bis Novem­ber 2024 mit 70 % der Perso­nal­kos­ten (Klima­schutz­ma­nage­ment) sowie der Sach­auf­wands­kos­ten aus Bunde­mit­teln der "Natio­na­len Klima­schutz­in­itia­ti­ve" geför­dert. 

Das Klima­schutz­kon­zept ist nie endgül­tig fertig­ge­stellt, sondern wird sich im Laufe der Zeit mit den anfal­len­den Aufga­ben und neuen Erfor­der­ni­sen weiter­ent­wi­ckeln. Sind Sie inter­es­siert oder wollen Sie am Klima­schutz­kon­zept mitar­bei­ten ?

Dann wenden Sie sich an uns. Wir freu­en uns auf jede Anre­gung.

Der Ausschuss für Umwelt, Klima­schutz, Land- und Abfall­wirt­schaft hatte in seiner Sitzung vom 17. Febru­ar 2022 die Über­ar­bei­tung bzw. Neufas­sung des bestehen­den Klima­schutz­kon­zep­tes beschlos­sen.

Als Zeit­rah­men werden 2 Jahre von Dezem­ber 2022 bis Novem­ber 2024 ange­nom­men. 

 

Kontakt

Thomas Benz

Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit

Wirt­schafts­för­de­rung, Konver­si­on und Klima­schutz (12.2)
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Stand: 08.05.2023
Wirt­schafts­för­de­rung, Konver­si­on und Klima­schutz (12.2)