Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern.
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung nach § 13 Abs. 1 SGB VIII und erfordert eine verbindlich vereinbarte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.
Sie ist eine Jugendhilfemaßnahme im System der Schule, eigenständig in der Zielsetzung und im methodischen Vorgehen, aber in enger Kooperation mit der Schule und deren Zielsetzung. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet Jugendsozialarbeit an Schulen Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten. Jugendsozialarbeiter helfen bei individuellen Problemlagen in Form von Einzelberatungen oder Gruppenarbeit. In Projekten greifen sie aktuelle Themen von Kinder und Jugendlichen auf. Bei Krisensituationen helfen sie unbürokratisch weiter. In Prozessen der Schulentwicklung sind sie eingebunden.
Wenn Sie als Gemeinde Jugendsozialarbeit an Ihrer Schule möchten, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Daniela Haupt, Leitung der Sozialen Dienste 2.
Die Beratung durch einen Jugendsozialarbeiter ist freiwillig.
Die Beratung ist kostenfrei.
Kontakt
Manuela Kaiser
Angelique Kiesel-Snavely
Claudia Barth
Nicoletta Schumann
Kerstin Rink
Stefanie Schmitt-Herbig
Melina Pache
Sebastian Böhm
Anne Lilienweiß
Christina Hofmann-Lenz
Desiree Zepter
Judith Lütt
Melanie Kirmes
Katharina Schmitt
Luisa Ernst
Anika Heymanns
Sabrina Röder
Organisationseinheit
Soziale Dienste 2 (21.2) , Amt für Jugend und Familie (SG 21)