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FAQ Innenentwicklung

Häufig gestellte Fragen zum Thema Innenentwicklung sowie zu den "Förderprogrammen Innenentwicklung" des Landkreises Schweinfurt.

Innenentwicklung im Landkreis Schweinfurt

Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Innenentwicklung im Landkreis Schweinfurt. Bei Rückfragen können Sie sich zudem gerne an unser Team im Landratsamt Schweinfurt wenden.

Kontakt
Telefonnummer: 09721/55 564 oder 09721/55 636
E-Mail: innenentwicklung@lrasw.de

Ziel der Innenentwicklung ist es, vorhandene Flächenpotenziale in Gemeinden zu aktivieren. So sollen Brachen und Leerstände genutzt werden, damit neuer Landverbrauch und Versiegelung (beispielsweise durch Ausweisung von Neubaugebieten) vermieden wird.

Innenentwicklung steht damit für lebendige Ortskerne und den Schutz der heimatlichen Landschaft.

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde ist die Innenentwicklungslotsin bzw. der -lotse als lokale „Spezialistin“ bzw. „Spezialist“, sowohl für Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden mit Entwicklungspotenzial als auch für Bauwillige und Interessenten. Die Lotsin bzw. der Lotse gibt auch einen Überblick zu Beratungs- und Genehmigungsabläufen. Im laufenden Förderverfahren ist auch das Regionalmanagement des Landkreises Schweinfurt unter 09721 / 55 636 bzw. innenentwicklung@lrasw.de ein wichtiger Ansprechpartner.

Das Landratsamt Schweinfurt bietet einige Veranstaltungen im Jahresverlauf im Bereich der Innenentwicklung an. Die aktuellen Termine können Sie dem Veranstaltungskalender auf unserer Übersichtsseite entnehmen.

Fachvorträge zu verschiedenen Baustoffen oder auch der Sanierung unter Denkmalschutz finden sie zudem im Veranstaltungskalender der ILE-Region Oberes Werntal oder auch als Videomitschnitt auf dem Youtube-Kanal der ILE-Region.

In der Immobilienbörse des Landkreises Schweinfurt finden Sie Gebäude und Grundstücke, die zum Verkauf stehen. Die Stadt Gerolzhofen sowie die Gemeinden Schonungen und Sennfeld verfügen zudem über eigene Immobilienbörsen.

Weitere Ansprechpartner sind die Innenwicklungslotsinnen und -lotsen der Gemeinden.

Im Laufe des Lebenszyklus wird in der Familienphase in der Regel viel Wohnfläche benötigt. Auf dem Land ist der Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern deutlich höher als in der Stadt. Wenn die Kinder schließlich das Eigenheim verlassen, steigt der elterliche Verbrauch von Wohnfläche pro Kopf rapide an. Es entsteht nicht benötigter, oftmals auch ungenutzter Raum, der sogenannte verdeckte Leerstand.

Durch eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Wohnbedarf können Chancen erarbeitet werden, die eigenen Bedürfnissen entsprechend der Wohnsituation zu ändern. Beispielsweise bietet der Umbau in eine altersgerechte Wohnform mit Hausteilung die Möglichkeit zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und damit zur (Unter-)Vermietung. Viele ältere Menschen entschließen sich auch zum Umzug in altersgerechte Wohnformen und damit zum Verkauf des Hauses, um jungen Familien die Möglichkeit zu bieten, sich zu entfalten.

Durch die Nutzung schon vorhandener Flächenpotenziale im Ortskern, wird keine weitere Fläche am Ortsrand versiegelt. Die Flächen bleiben also weiterhin für Natur, Landwirtschaft, Grund- und Hochwasserschutz sowie für Erholung und Freizeit verfügbar. Immissionen werden durch Umbau im Bestand gesenkt, da bereits produziertes Baumaterial wiederverwendet wird (Recycling & Upcycling). Innenentwicklung ist daher aktiver Natur-, Arten-, Boden-, Wasser- und Klimaschutz!

Fördermöglichkeiten

Der Landkreis Schweinfurt bietet zurzeit Fördermöglichkeiten für eine kostenlose Erstbauberatung sowie für Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsförderung an. Genauere Informationen erhalten sie hier.

Bund und Länder schreiben zudem verschiedenste Förderprogramme aus oder bieten günstige Kredite an. Eine Übersicht dazu finden sie im Fördernavi der bayerischen Flächensparoffensive. In vielen Gemeinden des Landkreises gibt es zudem eigene Förderprogramme zum Thema Wohnen und Bauen. Welche speziellen Förderprogramme gerade in ihrem Gemeindeteil zur Stärkung der Ortsmitte laufen, können Sie bei den für Sie zuständigen Innenentwicklungslotsinnen und -lotsen in Erfahrung bringen oder in unserer Übersicht nachlesen.

Der Landkreis Schweinfurt fördert im Rahmen der aktuelle kostenlose Erstbauberatungen sowie Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungskosten. Wer in den letzten fünf Jahren ein Bau- bzw. Sanierungsprojekt abgeschlossen hat, kann sich zudem um den Gestaltungspreis „punctum“ bewerben, der alle drei Jahre verliehen wird. Der nächste Wettbewerb findet 2023 statt. 


Sanierung im Bestand statt Neubau

Ein nach eigenen Vorstellungen gestalteter Neubau (inklusive Architekt) kostet oftmals mehr als ein Sanierungsvorhaben im Bestand. Zudem kann Stück für Stück - je nachdem was der Geldbeutel gerade zulässt - saniert werden und durch Eigenleistung Kosten gesenkt werden.

Den Charme der Geschichte spüren und trotzdem modern wohnen – die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses erfordert Planung und Beratung. Vor Baubeginn sollte sich die Bauherrin bzw. der Bauherr mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu den Auflagen hinsichtlich der Gestaltung und zu verwendenden Materialien abstimmen und beraten lassen.

Die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses stellt auch Fachfirmen vor Herausforderungen in Bezug auf mögliche Arbeitsvorgänge und Materialien. Das Regionalmanagement Schweinfurt hat daher eine Liste an regionalen Sanierungsprofis zusammengetragen. Erste Impressionen und Tipps liefert auch das Baukulturhandbuch „Gutes Bauen im Landkreis Schweinfurt. Altes Schätzen und Neues Schaffen“.

Spezielle Fördermöglichkeiten für den denkmalpflegerischen Mehraufwand zeigen zudem die Wertschätzung von Kommunen, Land und Bund für die ortsbildprägenden Gebäude.

Ja das können sie, es müssen jedoch die Auflagen der Denkmalschutzbehörde zur Sanierung eingehalten werden. Beispielsweise kann dabei zur Erhaltung des Hauscharakters keine Dämmung an der Außenseite des Hauses erlaubt sein, aber eine Dämmung im Inneren ist möglich. Auch hier stehen die Sanierungsprofis der Region mit Rat und Tat zur Seite und es können spezielle Förderprogramme genutzt werden. Für den Verkauf oder die Vermietung ist zudem kein Energieausweis nötig.

Es gibt viele Best Practice Beispiele die zeigen, welches Potenzial alte Gehöfte bieten. Die großen Flächen können beispielsweise für Hobbys, Lagerung, Gewerbe oder auch als Ferienwohnung genutzt werden – der Kreativität der Bauherrin bzw. des Bauherrn sind keine Grenzen gesetzt. Ein paar schöne Beispiele aus der Region finden Sie unter den Siegern des Preises "puntcum" oder auch im Baukulturhandbuch des Landkreises.


Hinweise zur Erstbauberatung und Sanierungs-, Umbau- und Entsorgungsförderung

Das hängt davon ab, wo das Gebäude steht bzw. wie alt dieses ist. Zur Orientierung gilt:

- Die bisherigen, festgelegten Fördergebiete im Altort gelten fort (in diesen Bereichen sind Gebäude jeden Baualters förderfähig; bitte erfragen Sie das Fördergebiet beim Regionalmanagement im Landratsamt), hinzu kommen Gebäude älter als 60 Jahre in Siedlungsgebieten
- Gebäude im Außenbereich sind in Ausnahmefällen förderfähig (bspw. historische Mühlen; dies wird aber im Einzelfall geprüft)
- Der Nachweis über das Baualter ist vom Antragsteller zu erbringen (Beispiele: datierte Luftbilder, Fotos mit Zeitstempel, Baugenehmigungen, etc.)

Die Protokolle aus der bisherigen Förderung "Erstbauberatung" werden gleichwertig anerkannt und können die Grundlage für die Sanierungs-, Umbau- und Entsorgungsförderung darstellen. 

In Einzelfällen kann ein weiterer Gutschein beantragt werden, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Nicht in allen Fällen ist eine Beratung sinnvoll (bspw. bei einer reinen Innensanierung oder einer einfachen Dachsanierung), in diesen Fällen kann auf die Erstbauberatung verzichtet werden, um die Umbau-, Sanierungs- und Entsorgungsförderung in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch kann der Bauherr statt einer Beratung einen Gestaltungsleitfaden von uns erhalten. Die Gemeinde oder das Regionalmanagement am Landratsamt kann diesem Wunsch widersprechen, wenn sie im Gegensatz zum Bauherren einen Beratungsbedarf sehen.


Stand: 22.05.2024
Kreis- und Regionalentwicklung, Kultur (12.1)

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Stand: 05.12.2024
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