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Fachdienst Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine regelmäßige, stundenweise bis ganztägige Betreuung von Kindern. In familiärer Atmosphäre werden die Kinder zuverlässig betreut und gezielt gefördert.

Der Fachdienst Kindertagespflege hilft Ihnen bei der Suche nach einer Betreuung für Ihr Kind, z.Bsp. wenn Sie eine frühkindliche Förderung in einer kleinen Gruppe in familärer Atmosphäre wünschen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung gefunden haben.

Wenn Sie gerne mit Kindern arbeiten und Tagespflegeperson werden möchten, erteilt Ihnen der Fachdienst Kindertagespflege die notwendige Pflegeerlaubnis und betreut Sie als Tagespflegeperson in Ihrer Tätigkeit.

Um als selbständige Tagespflegeperson im Landkreis Schweinfurt arbeiten zu können, müssen Sie sich für die Kindertagespflege qualifizieren lassen oder eine entsprechende Ausbildung nachweisen. Zusätzlich werden persönliche, räumliche und rechtliche Voraussetzungen vom Fachdienst geprüft.

Wir vermitteln Sie gerne an entsprechende Kursmöglichkeiten für Ihre Qualifikation. We­sent­li­che Grundlage der pädagogischen Arbeit bildet der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan sowie der Qualifikationsplan für Tagespflegepersonen des Bayerischen Landesjugendamtes. Die Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII gibt Ihnen die Möglichkeit zeitgleich bis zu fünf Kinder zu betreuen.

Bitte melden Sie sich telefonisch bei unseren Mitarbeiterinnen vom Fachdienst Kindertagespflege, wenn Sie Tagespflegeperson werden möchten oder eine Betreuung für Ihr Kind suchen.

Die Tagespflegeperson erhält vom Amt für Jugend und Familie ein Tagespflegeentgelt.

Die Eltern zahlen für die Betreuung einen Kostenbeitrag an das Amt für Jugend und Familie, dessen Höhe sich an den Elternbeiträgen der Kindetageseinrichtungen im Landkreis Schweinfurt orientiert. 

Es besteht die Möglichkeit sich vom Kostenbeitrag befreien zu lassen, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag mit Nachweis des vollständigen Einkommens nötig. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen in der Verwaltung.

Frau Anschütz: Montag, Dienstag, Donnerstag ganztags sowie Mittwoch und Freitag Vormittag
zuständig für die Gemeinden Bergrheinfeld, Geldersheim, Gochsheim, Grettstadt, Niederwerrn, Röthlein, Schonungen, Schwebheim, Sennfeld, Stadtlauringen, Üchtelhausen

Frau Gram: Montag, Mittwoch, Donnerstag Vormittag sowie Dienstag ganztags 
zuständig für die Gemeinden Euerbach, Dittelbrunn, Poppenhausen, Schwanfeld, Waigolshausen, Wasserlosen, Werneck, Wipfeld

Frau Alsheimer-Wagenhäuser: Montag, Mittwoch, Donnerstag ganztags
zuständig für die Gemeinden Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Grafenrheinfeld, Kolitzheim, Lülsfeld, Michelau, Oberschwarzach, Sulzheim

Frau Häfner: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag

Die Beratungen erfolgen kostenfrei.

§§ 22 ff SGB VIII, § 43 SGB VIII

Kontakt

<p>Vermittlung einer Tagespflegeperson in Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Grafenrheinfeld, Kolitzheim, Lülsfeld, Michelau, Oberschwarzach und Sulzheim</p>
Maria Alsheimer-Wagenhäuser

<p>Vermittlung einer Tagespflegeperson in Bergrheinfeld, Geldersheim, Gochsheim, Grettstadt, Niederwerrn, Röthlein, Schonungen, Schwebheim, Sennfeld, Stadtlauringen und Üchtelhausen</p>
Claudia Anschütz

<p>Vermittlung einer Tagespflegeperson in Euerbach, Dittelbrunn, Poppenhausen, Schwanfeld, Waigolshausen, Wasserlosen, Werneck und Wipfeld</p>
Brigitte Gram

Organisationseinheit

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufsicht über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege (21.3)
Mehr Informationen

Stand: 12.10.2022
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufsicht über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege (21.3)
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