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Wiederzulassung eines Fahrzeuges

Wiederzulassung eines Fahrzeuges das außer Betrieb (abgemeldet) gesetzt wurde

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzen Fahrzeuges auf den bisherigen Halter.

Wenn bei der Außerbetriebsetzung die Reservierung des Kennzeichens beantragt wurde (Verbleibskennzeichen), kann dieses wieder verwendet werden.

Unterlage - Wiederzulassung eines Fahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Ggfs. bisherige Kennzeichen
  • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Personalausweis/Pass
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug
  • SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer
Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Stand: 13.09.2023
Zulassungsbehörde (31.3)