Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Zulassungsbezirkes
Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes Schweinfurt Land
Eine Umschreibung "innerhalb des Zulassungsbezirkes" wird erforderlich, wenn sich die Haltereigenschaft ändert (Umschreibung auf einen anderen Halter), das Fahrzeug aber im Zulassungsbezirk SW-Land verbleibt.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein)
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Ggfs. bisherige Kennzeichen
- Ggfs. Vollmacht
- Personalausweis/Pass
- Bei Firmen Handelsregisterauszug
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer
Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
- Tageszulassung
Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
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Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Organisationseinheit
Zulassungsbehörde (31.3)