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Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen beim Landratsamt Schweinfurt

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Kinder

"Es ist ein Risiko - sagt die Vernunft.
 Es ist eine Belastung - sagt die Erfahrung.
 Es ist eine große Verantwortung - sagt die Vorsicht.
 Es ist nichts als Sorge und Leid - sagt die Angst.
 Es gibt kein größeres Glück - sagt die Liebe."

Joseph Rudyard Kipling
Britischer Schriftsteller und Dichter

 

 

Eine Schwangerschaft kann Glück, Freude und Hoffnung, aber auch Sorge, Angst oder Unsicherheit hervorrufen. In einer schwierigen Lebenssituation hilft es, mit erfahrenen Gesprächspartnern zu reden. Schwangere Frauen haben Anspruch auf umfassende Beratung in allen Fragen, die ihre Schwangerschaft betreffen. Dafür sind wir als "Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen" da. Unsere Aufgabe ist es, Schwangeren und ihren Partnern Rat und praktische Hilfen anzubieten.

Die Beratungsstelle steht allen (werdenden) Müttern und Vätern offen, die eine kompetente Beratung von erfahrenen Fachkräften rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt und Familie in Anspruch nehmen wollen. Wir leisten Beratung, Hilfestellung bei Antragsstellungen und Unterstützung auch nach der Geburt eines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.

  • Bei Fragen zur Sexualität, Verhütung und Familienplanung (unabhängig von einer Schwangerschaft)
  • Bei psychosozialen Konflikten, die durch die Schwangerschaft entstehen
  • Bei Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen, zum Schwangerschaftsverlauf und zur Entbindung
  • Bei Fragen zu Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien
  • Bei Fragen zu besonderen Rechten im Berufsleben für Schwangere, Stillende oder Eltern
  • Bei Fragen zu Ansprüchen und Möglichkeiten von Alleinerziehenden
  • Bei einer vermuteten Behinderung des Kindes und zu Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung und ihren Familien
  • Bei Fragen zu rechtlichen und psychosozialen Gesichtspunkten in Zusammenhang mit einer Adoption
  • Bei Fragen zu Methoden und Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie den damit verbundenen psychischen wie physischen Risiken und Folgen
    Nachbetreuung auch nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Bei der Vermittlung und Ausreichung von Leistungen der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind"

Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch ihren Personalausweis oder Pass mit.

Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung um ihre Wartezeit zu minimieren.

Kontakt

Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Organisationseinheit

Sozialpädagogischer Dienst/Schwangerenberatungsstelle (22.4)
Mehr Informationen

Stand: 02.03.2018
Sozialpädagogischer Dienst/Schwangerenberatungsstelle (22.4)

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